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Wer darf den Mietwagen fahren?
| Wer darf den Mietwagen fahren? |
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Der Mietwagen darf ausschließlich von den in der Vollmacht angeführten Personen gefahren werden. Sollte der Mieter eine juristische Person sein, soll zumindest eine Privatperson namhaft gemacht werden, die eine Solidarbürgschaft und Haftung für die während der Mietdauer verursachten Schäden, den eventuell begangenen Ordnungswidrigkeiten übernimmt.
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Für unsere Mieter mit Kleinkindern können wir – in begrenzter Anzahl – kostenlos Kindersitz für die Dauer der Miete sichern.
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(das Bild ist Illustration)