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Was bedeutet, dass Eigenanteil der Casco-Versicherung 10 %, jedoch zumindest HUF 100.000,- beträgt? |
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Die für die Mietwagen abgeschlossene Casco-Versicherung enthält immer eine Bestimmung über Eigenhaftung. Sofern ein Schadensfall eintritt, zieht die Versicherungsgesellschaft einen Teil von dem Schadenersetzbetrag ab, was als Eigenteil bezeichnet wird. Dieser Eigenteil ist von dem Mieter zu tragen, falls er einen Unfall verursacht hat oder wenn das Leihauto von ihm gestohlen wurde. Die Versicherungsgesellschaft zieht 10 % des Schadensbetrages ab. Sollte der 10 % des Schadensbetrages den bezüglich des Leitwagens festgestellten Mindestbetrag von HUF 100.000,- nicht erreicht, wird als Eigenteil dieser Mindestbetrag abgezogen. Sofern der Schadensbetrag nicht einmal diesen Mindestbetrag erreicht, ersetzt die Versicherung nichts, d.h. die Kosten der Reparatur gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Diese Kosten sind die tatsächlichen Reparaturkosten, die von der Rechnung, bzw. den aktuellen Tariftabellen kennen gelernt werden können.
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